
AGB'S
Korrespondenzadresse
Beyond Success GmbH
Zürichbergstrasse 38
CH-8044 Zürich
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsvorfälle der Beyond Success GmbH. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Auftraggeberin und der Beyond Success GmbH.
Vertragsabschluss
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten der Beyond Success während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung durch die Auftraggeberin zustande. Aufträge können der Beyond Success via E-Mail, Briefpost oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden. Beyond Succes kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.
Haftung
Beyond Success führt sämtliche Aufträge mit der grösstmöglichen Sorgfalt und der nötigen Qualität durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit übernimmt Beyond Success jedoch keine Haftung. Die Haftung von Beyond Success für Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen. Beyond Success übernimmt insbesondere auch keine Haftung für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die Beyond Success nicht zu vertreten hat.
Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit
Beyond Success und die Auftraggeberin verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.
Beyond Success und die Auftraggeberin sorgen in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für Datenschutz und Datensicherheit. Avenir erhebt und bearbeitet Personendaten wie in ihrer Datenschutzerklärung beschrieben, gemäss allfälligen Zusatzvereinbarungen mit der Auftraggeberin und in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und anderen anwendbaren Gesetzen.
Beyond Success verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Gegenteilige Abmachungen bleiben vorbehalten. Beyond Success trifft angemessene und geeignete technische Vorkehrungen und Sicherheitsmassnahmen zum Schutz gegen den unbefugten Zugriff auf Daten oder deren unbefugte Änderung, Weitergabe oder Löschung.
Typischerweise erfassen wir Daten aus folgenden Kategorien:
Lebenslauf/CV und Kontaktdaten, einschliesslich Gesprächsnotizen oder Anmerkungen Dritter. Die Erfassung personenbezogener und vertraulicher Daten unterliegt bei Beyond Success den folgenden Grundsätzen:
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Mit der Zustellung eines Lebenslaufs oder anderer Daten an Beyond Success erklärt die betreffende Person ihr Einverständnis zur Aufnahme der Daten in ihrer Datenbank.
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Beyond Success ist bestrebt, eine vertrauensvolle und langfristige Beziehung zu Auftraggebern und Kunden zu etablieren, um diese bei Bedarf auch langfristig beraten zu können. Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung der Datenspeicherung zu widerrufen und die Löschung der Daten einzufordern. Beyond Success ist alleiniger Eigentümer der personenbezogenen Daten und verwendet diese lediglich zu ihren Beratungszwecken im gesetzlich zulässigen oder erforderlichen Rahmen. Daten aus Projekten mit Auftraggebern werden nach Ablauf von 18 Monaten gelöscht, resp. vernichtet
Da die Sicherheit im Datenverkehr nicht absolut gewährleistet werden kann, wird auch für daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen. Insbesondere für Handlungen oder Verschulden Dritter, durch welche die Daten geändert, gelöscht oder anderweitig beschädigt werden, wird keine Haftung übernommen. Des Weiteren verweisen wir auf die auf unserer Webseite separat aufgeführte Datenschutzerklärung.
Annullationsbedingungen
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Beratung / Consulting / Coaching /Advisory: Beendet die Auftraggeberin ein Beratungs- / Consulting- / Coaching- / Advisoryprojekt vorzeitig, so sind alle bis dahin geleisteten Aufwendungen zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet. Im Zusammenhang mit einem Programm sind mit dem Start die in dem Angebot geschuldeten Beträge geschuldet, auch wenn das Programm vorzeitig beendet wird. Aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von längeren Abwesenheiten kann das Programm unterbrochen werden, jedoch bis längstens 6 Monate.
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Potenzial Analyse und Executive Assessment: Bei Annullation später als 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsdatum der Potenzial Analyse Verfahren und/oder Executive Assessments werden 50% und später als 7 Tage vor Beginn, die vollständigen Kosten, gemäss dem schriftlichen Angebot verrechnet.
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Training und Academy: Bei Annullation, später als 45 Tage vor dem Durchführungsdatum der Schulung, werden 50% und später als 30 Tage, der offerierte Seminarpreis vollständig verrechnet. Bei fehlender schriftlicher Annulation oder Abmeldung einzelner Teilnehmenden sind ebenfalls die vollständigen Seminarkosten geschuldet.
Spesen und Drittkosten
Reisespesen nach effektivem Aufwand (Bahn 1. Kl. bzw. Auto CHF 0.85 pro km), Verpflegung / Übernachtung nach effektivem Aufwand. Kosten für Drittleistungen wie Hotel, Übersetzungen und Produktion von Hilfsmitteln werden durch den Auftraggeber übernommen, resp. in Rechnung gestellt.
Dies alles ausschliesslich, sofern mit dem Kunden im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde. In der Regel integriert Beyond Success mögliche Spesen in seinen Angeboten und dem Auftraggeber entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Salvatorische Klausel
Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Beyond Success und der Auftraggeberin entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, März 2026